Schön, dass Sie zu uns gefunden haben
Trotz Arbeitslosengeld II, Wohn- oder Kindergeld gilt in Deutschland derzeit nahezu jeder 8. Bürger als arm. Auch in Witten sehen sich zunehmend mehr Menschen mit wachsender Armut
konfrontiert.
Gehören Sie zum bedürftigen Personenkreis, so sind Sie bezugsberechtigt und dürfen nach Vorlage eines aktuellen (!) Nachweises bei uns Lebensmittel beziehen. Dies kann z.B. der zuletzt zugesandte
Rentenbescheid sein, ein Bewillungsbescheid über Arbeitslosengeld oder der Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen.
Bitte kontaktieren Sie uns dazu während der Bürozeiten.
Nehmen Sie unser Angebot wahr, bei uns zu frühstücken oder eine warme Mahlzeit zu beziehen. Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.